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Behindertenfahrdienst für Menschen mit Behinderung

Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung soll solchen Menschen mit einer Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtern, die wegen ihrer Gehbehinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen. Dies sind Rollstuhlfahrer, die in ihrem Rollstuhl gefahren werden.

Fahrzeug DRK Fahrdienst

Anspruchsvoraussetzungen:


  • außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Nachweis durch Vermerk aG im Schwerbehindertenausweis

Wichtig!
Wer die obigen Voraussetzungen erfüllt, aber ein eigenes
Fahrzeug (steuerbefreit / gefördert )
besitzt, kann den Fahrdienst nicht in Anspruch nehmen!

Leistungen des Behinderfahrdienstes


  • maximale Kilometerleistung pro Jahr und Nutzer  960 km
  • maximal 80 km pro Monat
  • maximale Kilometerleistung pro Einzelfahrt
    innerhalb des Kreisgebietes unbegrenzt
    außerhalb des Kreisgebietes bis 80 km
  • maximal 6 Fahrten pro Monat

Kontaktadresse


DRK Kreisverband Borken
Röntgenstr. 6
46325 Borken
Infotelefon: 02861 8029-333
e-mail: fahrdienst@kv-borken.drk.de

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Für Mitglieder im CBF Kreis Borken und den angeschlossenen
Ortsvereinen gelten Sonderregelungen.
Kontaktieren Sie uns!


Kostenbeitrag


  • bis 10 km          2,50 €
  • bis 30 km          3,00 €
  • ab  31 km          4,00 € je Fahrt