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Behindertenfahrdienst für Menschen mit Behinderung
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung soll solchen Menschen mit einer Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtern, die wegen ihrer Gehbehinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen. Dies sind Rollstuhlfahrer, die in ihrem Rollstuhl gefahren werden.
Anspruchsvoraussetzungen:
- außergewöhnliche Gehbehinderung
- Nachweis durch Vermerk aG im Schwerbehindertenausweis
Wichtig!
Wer die obigen Voraussetzungen erfüllt, aber ein eigenes
Fahrzeug (steuerbefreit / gefördert )
besitzt, kann den Fahrdienst nicht in Anspruch nehmen!
Leistungen des Behinderfahrdienstes
- maximale Kilometerleistung pro Jahr und Nutzer 960 km
- maximal 80 km pro Monat
- maximale Kilometerleistung pro Einzelfahrt
innerhalb des Kreisgebietes unbegrenzt
außerhalb des Kreisgebietes bis 80 km - maximal 6 Fahrten pro Monat
Kontaktadresse
DRK Kreisverband Borken
Röntgenstr. 6
46325 Borken
Infotelefon: 02861 8029-333
e-mail: fahrdienst@kv-borken.drk.de
hier bekommen Sie weitere Infos!
Für Mitglieder im CBF Kreis Borken und den angeschlossenen
Ortsvereinen gelten Sonderregelungen.
Kontaktieren Sie uns!
Kostenbeitrag
- bis 10 km 2,50 €
- bis 30 km 3,00 €
- ab 31 km 4,00 € je Fahrt
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Druckdatum: 22.12.2024 um 10:23 Uhr